FAQ – Häufig gestellte Fragen


Inhaltsverzeichnis

Was kann ich verpfänden?

Wann bekomme ich mein Geld?

Wie lang ist die Laufzeit des Darlehens?

Wie hoch sind die Zinsen und Gebühren?

Mache ich bei einem Pfandkredit Schulden?

Holen Sie eine Schufa-Auskunft über mich ein?

Kann ich die Darlehensdauer über drei Monate hinaus verlängern?

Wie sicher sind meine Wertgegenstände?

Wie muss ich handeln, wenn der Pfandschein verloren ging?

Werden meine Daten an Dritte weiter gegeben?

Was passiert mit dem Erlös aus der Versteigerung?


Was kann ich verpfänden?

Wir gewähren Kredite für Wertgegenstände, Silber-, Gold- und Brillantschmuck, Barren, Münzen, Armbanduhren jeder Art, wertige Taschenuhren, ungefasste Diamanten und alles, was Wert hat. Selbstverständlich können nur solche Gegenstände verpfändet werden, die das uneingeschränkte Eigentum des Verpfänders sind.

Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihr Gegenstand von uns angenommen werden kann, können Sie uns unter der jeweiligen Telefonnummer in einem unserer Häuser zu den Öffnungszeiten erreichen. Einer unserer freundlichen und kompetenten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen wird Ihnen gerne weiterhelfen.


Wann bekomme ich mein Geld?

Die Kreditauszahlung erfolgt sofort nach Bewertung des Pfandstückes durch einen unserer ausgebildeten Experten.


Wie lang ist die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Darlehens beträgt drei Monate. Nach dieser Zeit können Sie den Darlehensvertrag entweder verlängern (Zahlung der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren) oder Ihren Gegenstand gegen Rückzahlung des Darlehens (zzgl. Zinsen und Gebühren) in unseren Leihhäusern auslösen.


Wie hoch sind die Zinsen und Gebühren?

Die für Ihren Pfandkreditvertrag anfallenden Zinsen und Gebühren werden vom Pfandleihhaus für jeden angefangenen Monat berechnet. Sie bezahlen die Zinsen und Gebühren für den Pfandkredit nach Ablauf der dreimonatigen Laufzeit, unabhängig davon, ob Sie das Pfand auslösen oder das Darlehen über drei Monate hinaus verlängern möchten.

Der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz beträgt monatlich 1 % des Darlehens. Die monatlichen Gebühren richten sich nach der Darlehenshöhe.


Unsere Gebührentabelle


Mache ich bei einem Pfandkredit Schulden?

Im Grunde nicht. „Schulden“ bedeutet, dass eine Verpflichtung besteht, diese zu einem vereinbarten Zeitpunkt vollständig und verzinst zurückzahlen zu müssen. Auch haften Sie in aller Regel bei Schulden mit Ihrem gesamten Eigentum.

Bei einem Pfandkredit haftet nur das Pfand und Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie innerhalb der Laufzeit Ihr Eigentum durch Rückzahlung wieder an sich nehmen möchten. Durch Zahlung der Zinsen/Gebühren bestimmen Sie auch, ob Sie die Laufzeit des Vertrages verlängern wollen. Möchten Sie Ihr Pfand nicht mehr zurücknehmen, wird es in Ihrem Sinne auf einer Versteigerung veräußert, wobei ein eventuell erzielter Mehrerlös Ihnen, dem Versetzer, zusteht und auch an Sie ausgezahlt wird.


Holen Sie eine Schufa-Auskunft über mich ein?

Nein, es wird keine Bonitätsprüfung von uns vorgenommen. Wir fragen weder bei der Schufa noch bei anderen Anstalten an, Sie müssen auch keine Einkommensbescheinigung vorlegen. Lediglich das Pfand selbst muss Ihr persönliches Eigentum sein.


Kann ich die Darlehensdauer über drei Monate hinaus verlängern?

Ja, Sie können das Darlehen über die Laufzeit von drei Monaten hinaus gerne verlängern. Sie brauchen nur die bis dahin angelaufenen Zinsen und Gebühren in bar in unserem Geschäft oder auch per Banküberweisung zu entrichten und der Vertrag läuft dann weitere 3 Monate. Dies kann i. d. R. auch häufiger wiederholt werden, so lange, bis Sie Ihre Eigentum wieder an sich nehmen möchten.


Wie sicher sind meine Wertgegenstände?

Wir garantieren Ihnen in unseren Pfandleihhäusern eine fachgerechte Aufbewahrung aller Wertobjekte durch hochsicherheitsrelevante Einrichtungen wie Tresore bzw. Tresorräume der höchsten Sicherheitsstufe, Zugangsbeschränkung der Räume durch biometrische Abfragen in den Personenschleusen, Aufschaltung an Wachdienste, einbruchhemmende Verglasung aller im Betrieb befindlichen Glassscheiben. Gesetzliche Vorschriften verpflichten jeden Pfandleiher, alle Pfandgegenstände in ausreichender Höhe gegen alle Eventualitäten zu versichern.

Wie muss ich handeln, wenn der Pfandschein verloren ging?

Bitte teilen Sie uns den Verlust umgehend mit, damit wir einen Sperrvermerk vornehmen können. Da der Pfandschein als Vertragsdokument gilt, kann sonst ein Unbefugter Ihr Pfand abholen. Das Pfand kann dann nur unter Vorlage Ihres Personalausweises wieder ausgelöst werden.

Eine Verlustmeldung können Sie gerne telefonisch in der jeweiligen Filiale vornehmen.


Zum Kontakt


Werden meine Daten an Dritte weiter gegeben?

Unsere Philosophie, “Diskretion ist Ehrensache” gilt immer.

Wenn Sie ihr Eigentum verpfänden, werden alle Angaben von unserem Leihhaus vertraulich behandelt und auch nicht an Dritte, wie z.B. an die Schufa weitergegeben.

Der Kreditnehmer übernimmt keine persönlichen Verpflichtungen! Gewähr für den Kredit ist nur der hinterlegte Pfandgegenstand.


Was passiert mit dem Erlös aus der Versteigerung?

Einen eventuell erzielten Mehrerlös geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Ein Verlust wird vom Pfandleihhaus selbst getragen. Wird der Mehrerlös nicht abgeholt, muss das Pfandleihhaus ihn nach drei Jahren an den Staat abführen.